Wir übergeben ein grundgereinigtes, besenreines Gebäude. Dies betrifft Bodenbeläge, B der, Fenster. Eine letzte Feinreinigung hat durch den Erwerber bzw. die WEG zu erfolgen.
Die von der Baubeschreibung abweichen, können, sofern technisch und vom Ablauf her möglich, nach Rücksprache mit der Bauleitung gegen Berechnung durchgeführt werden. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Um diese Sonderwünsche problemlos realisieren zu können, sind diese rechtzeitig mit dem Bauträger und der Bauleitung abzustimmen und schriftlich zu vereinbaren. Terminverzögerungen, welche durch Sonderwünsche entstehen sollten, trägt der Käufer. Sonderwünsche in Sachen Fliesen, Maler, Bodenbeläge, Elektro, Innentüren, Sanitärobjekte sind mit den ausführenden Firmen direkt abzurechnen.
Selbstverständlich erhalten Sie auf Ihr Eigentum von uns eine Gewährleistung von 5 Jahren. Bei einigen Gewerken und Produkten ist die Gewährleistung auf die Herstellergarantie und/oder einmaliges Nachbessern beschränkt. Bei vom Feuer berührten Teilen beträgt die Garantie 6 Monate. Bei Arbeiten am Grundstück beträgt die Garantie 2 Jahre. Bei elektrisch bewegten Teilen oder beweglichen Teilen sind wir ebenso an die Herstellergarantie von 2 Jahren gebunden und können nur diese an Sie weitergeben.
Jedes neu errichtete Bauwerk weist in erheblichem Maße Bau-Restfeuchte auf. Diese ist nicht zu vermeiden. Wir empfehlen dringendst, die neu bezogenen Räume ausgeglichen zu beheizen und verstärkt für richtige Durchlüftung zu sorgen. Möbel sollten mit ca. 3-4cm Abstand von den Wänden aufgestellt werden um Stockflecken oder gar Schimmel zu vermeiden.
Temperaturabhängige und baustoffbedingte Schwundbildung kann zu „Schwundrissen“ führen, welche nicht der Gewährleistung unterliegen, soweit sie in den bauü blichen Toleranzen sind. Risse dieser Art haben jedoch meistens keinen Einfluss auf die Qualität des Bauwerks. Stellt ein eventuell auftretender Riss nur einen optischen Mangel dar, aus welchem sich weder eine Haftung des Bauunternehmers noch des Statikers ableiten lässt, wird auch eine Haftung durch den Bauträger ausgeschlossen. Risse im Holz und andere holztypische Veränderungen im Laufe der Zeit stellen keine Mängel dar. Dauerelastische Verfugungen jeglicher Art sind Wartungsfugen und unterliegen keiner Gewährleistung. Im Kellergeschoss, Untergeschoss und Garage (nicht in den Wohnungen) können Ver- und Entsorgungsleitungen sichtbar verlegt sein. Dies ist keine Wertminderung.
Die farbliche Gestaltung des Objektes bestimmt der Bauträger. Das Recht zu architektonischen/gestalterischen Änderungen (z.B. Fenster), Änderungen im Detail, welche technisch notwendig sind, z.B. Anordnung von Installationsschächten, behält sich der Bauträger vor. Änderungen betreffend der Bauausfü hrung und Baumaterialien usw. gegenüber dieser Baubeschreibung, die keine Wertminderung haben und dem Fortschritt dienen, bleiben dem Bauträger vorbehalten und werden nicht besonders mitgeteilt. Dies gilt ebenso für Konstruktions- und Ausfü hrungsänderungen, welche durch Änderung der Bauvorschriften und DIN-Normen erforderlich sind.
Sollten, wie eingangs erwähnt, aufgrund der geologischen Beurteilung besondere Maßnahmen (z.B. Lösen von schwerem Felsen) nötig sein, müssen diese Kosten entsprechend anteilig (Bauträger, ETW-Käufer) aufgeteilt werden. Grundlage sind die Kostenberechnungen der Spezialfirmen und Ingenieure, welche zur Ausführung vorgelegt werden. Sollten beim Kaufabschluss diese Kosten noch nicht endgültig feststehen, ist eine pauschale Vorabsumme mit Kostendeckelung zu benennen.
EnEV
Nachweis für KfW 55. Wird auf Verlangen vorgelegt zur Beantragung der Kfw Mittel durch die finanzierende Bank. Nach Fertigstellung kann die Abschlussbescheinigung des EnEV Sachverständigen beantragt werden.
Kosten des Sachverständigen hierfür = ca.170,- € 19 % MwSt. Sollte zur Erfüllung der Kfw55 eine dezentrale Lü ftungskonzeption mit Wärmerü ckgewinnung gewünscht werden, belaufen sich die Kosten je nach Bedarfsberechnung des Sachverständigen auf ca. 1800,- bis 2700,- €, abhängig von Größe und Anzahl.
Schallschutz = erhöht gegenüber DIN 4109 mit Beiblatt 2. Mindestens VDI 4100 SST II 2007 bzw. VDI 4100 SST I 2012 Im Detail: Massive Stahlbetondecken mind. 20cm Trennwände zu anderen Wohnungen oder Treppenhaus mind. 24cm massive Stahlbetonwände, mind. einseitig verputzt. Außenwände der Schlafzimmer zur verkehrsreichen Straßenseite mind. 24cm massive Stahlbetonwände.
Fenster sind dreifach verglast. Abwasser-Fallrohre sind "Schallschutzrohre", zusätzlich gedämmt und mit dämmenden Rohrschellen befestigt. z.B. Geberit Silent oder Rau Piano. Estrich = ca.55mm CAF auf 20mm spezieller Trittschalldämmung und zusätzl. 50mm Wärmedämmung aus EPS, Schallminderung 24dB. Wohnungseingangstü re schwere Ausführung mit erhöhtem Schalldämmwert.SSK III mit bis 42dB. Zimmertrennwände Gipsdielen 10cm massiv. ca. >40db.